Allgemeine Geschäftsbedingungen

KDK Camping GbR

Am Kleinbahnhof 2

17506 Gützkow

-Betriebsstätte:

Ostsee-Camping Bansin

Am Heuberg 1

17429 Seebad Heringsdorf OT Bansin

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Stellflächen zur touristischen Beherbergung von Wohnwagen, Wohnmobilen und PKWs und die Vermietung von Mietobjekten (i.e. Tiny Häuser & Mietwohnwagen) sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Campingplatzes.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Stellflächen für Wohnwagen, Wohnmobile und PKWs und von Mietobjekten sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Campingplatzes in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Bestandteile der Geschäftsbedingungen sind auch die Entgeltordnung und die Campingplatzordnung. Bei den angeführten Preisen handelt es sich um Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, insofern bei den Nebenkosten nichts anderes vermerkt ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen werden können Kurbeiträge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

1.4. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem angegebenen Leistungsumfang auf der ausgestellten Rechnung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Buchung & Vertragsschluss, -partner, Verjährung

2.1. Vertragspartner sind die KDK Camping GbR und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Campingplatz zustande. Dem Campingplatz steht es frei, die Buchung der Stellfläche beziehungsweise des Mietobjektes in Textform zu bestätigen.

2.2. Alle Ansprüche gegen den Campingplatz verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen.

2.3. Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Kunden und des Campingplatzes gelten die einschlägigen Normen des BGB.

2.4. Buchung und Vertragsschluss
2.4.1. Mit der Bestätigung des Reservierungsangebotes bietet der Gast dem Campingplatz den Abschluss eines Vertrages auf Nutzung einer Stellfläche oder eines Mietobjektes unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an. Mit der Reservierungsanfrage kommt es noch nicht zu einer Vertragsbeziehung.

2.4.2 Die Reservierungsanfrage kann elektronisch über das Internet und per E-Mail, per Post, per Fax, persönlich oder per Telefon vorgenommen werden.

2.4.3. Der Vertrag zwischen Gast und Campingplatz kommt mit dem Zugang der Rechnung per Mail, Fax, Brief oder persönliche Übergabe durch den Campingplatz an den Gast zustande.

2.4.4. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Gast die gestellte Rechnung in voller Höhe und zeitgerecht leistet.

2.4.5. Die dem Campingplatz zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1. Die Buchung eines Stellplatzes oder eines Mietobjektes ist nur gegen Vorkasse und die Zahlung des ausgewiesenen Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das dort angeführte Konto möglich. Für den Fall der Nichtzahlung bzw. der nicht zeitgerechten Zahlung behält sich der Campingplatz vor, die Stellfläche beziehungsweise das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.

3.2. Eine Anzahlung, d.h. die anteilige Zahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrages, ist nicht möglich. In solchen Fällen erfolgt die Forderung des Restbetrages und bei Unterlassen die Rücküberweisung der angezahlten Summe, wodurch jegliche Buchungsansprüche verfallen.

4. Buchungsänderungen

4.1. Umbuchungswünsche des Gastes sind ausschließlich direkt an den Campingplatz zu richten. Die Umsetzung der Umbuchungswünsche des Gastes setzt die Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen (z.B. freie Plätze bei Änderungswunsch des Reisetermins) voraus.

5. Rücktritt / Stornierung

5.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Campingplatz vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Campingplatz. Der Campingplatz empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Gast von dem Vertrag zurück oder tritt der Gast die Reise nicht an, behält der Campingplatz nach den gesetzlichen Regelungen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich der Vorteile, die ihm ggf. aus einer anderweitigen Vermietung entstehen. Der Campingplatz verzichtet jedoch teilweise auf die ihm zustehende Vergütung, indem er vom Gast bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantritt der Reise lediglich folgende Entgelte verlangt:

  • Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor dem Anreisetag bekommt der Gast den vollen Rechnungsbetrag zurückerstattet.
  • Mit jedem weiteren verstrichenen Tag reduziert sich die Erstattungssumme in Relation zum Gesamtbetrag um 10%: Demzufolge bekommt der Gast bei einem Rücktritt
    9 Tage vor dem geplanten Anreisetag 90% des in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrages zurückerstattet. Bei einem Rücktritt 5 Tage vor dem Anreisetag beläuft sich die Erstattungssumme auf 50% des Rechnungsbetrages und bei einer Absage direkt am Anreisetag auf 0% des Rechnungsbetrages.

Dies schließt auch ein, dass bei einem Nichterscheinen zum geplanten Anreisetag oder bei einer verspäteten Anreise keinerlei Erstattung stattfindet.

5.3. Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch den Rücktritt des Gastes entstanden ist, als die von dem Gast geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

6. Bereitstellung Stellfläche bzw. Mietobjekt, -Übergabe und -Rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Stellflächen oder Mietobjekte, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Stellflächen stehen dem Kunden ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Mietobjekte frühestens ab 14:30 Uhr), insofern dies nicht durch betriebliche oder sonstige Gründe eingeschränkt ist (z.B.: ein hohes Gästeaufkommen oder medizinische Notfälle). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag muss die Stellfläche beziehungsweise das Mietobjekt dem Campingplatz bis spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt werden. Danach kann der Campingplatz aufgrund der verspäteten Räumung der Stellfläche oder des Mietobjektes für deren vertragsüberschreitende Nutzung nach 10:30 Uhr die Stellplatz- beziehungswiese Mietobjektgebühr für einen weiteren Tag veranschlagen (s. Listenpreis). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Campingplatzes

7.1. Der Campingplatz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Campingplatz für sonstige

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Campingplatzes auftreten, wird der Campingplatz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Soweit dem Kunden eine Stellfläche oder ein Mietobjekt auf dem Campingplatz oder auf dem Tagesparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Campingplatzes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Campingplatz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.3. Der Campingplatz haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Taxifahrt).

7.4. Die Haftung des Campingplatzes beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den Campingplatz zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.6. Der Campingplatzbetreiber übernimmt während der Mietlaufzeit keine Gewährleistung für die Größe, die Güte und die Beschaffenheit der Stellfläche oder des Mietobjektes. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch, wildlebende Tiere und Wettereinflüsse jeglicher Art.

7.7. Mit der Nutzung einer Stellfläche oder eines Mietobjektes stellt der Gast den Campingplatz von jeglichen Ersatzansprüchen frei, die eine dritte Person aus einem Schaden, die durch den Gast, seine Angehörigen oder Besucher, oder von diesen mitgeführten Gegenständen jeder Art entstanden sind, an den Campingplatz stellt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

7.8. Für den gebuchten Zeitraum ist die durchgehende Belegung der Campingeinrichtung durch den Gast sicherzustellen. Diese wird durch die Entrichtung des Personenentgeltes entsprechend der Entgeltordnung nachgewiesen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.4. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Campingplatz ist ausschließlich der Sitz des Campingplatzbetriebes.

9. Mängel der Beherbergungsleistung

9.1. Der Campingplatz/ Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

9.2. Weist die gemietete Stellfläche oder das Mietobjekt einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Campingplatzes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Campingplatz eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

Stand: 01.01.2023